Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche

Als Vormund übernehme ich die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes – analog der elterlichen Sorge. Neben der rechtlichen Vertretung übernimmt der Vormund die Hilfeplanung zusammen mit dem Kind, den weiteren am Hilfeprozess Beteiligten wie z.B. den Pflegeeltern oder Heimen, und den Mitarbeitern des Jugendamtes als Kostenträger. Voraussetzung ist die aktive Gestaltung einer Beziehung zum Kind. Der Vormund ist sein Ansprechpartner und muss engen Kontakt zu ihm halten. Ich verfüge über die dafür notwendigen fundierten psychologischen sowie pädagogischen Kenntnisse.
Wie Betreuungen werden auch Pflegschaften für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, z.B. für die Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Häufig wurde vorher in einem Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge entzogen oder eingeschränkt.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen