Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen